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Allgemeine Geschäftsbedingungen der AVOSAX GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AVOSAX GmbH für den Bereich Fortbildung/Schulungsräume

1. Geltungsbereich

Für den Bereich Fortbildung/ Schulungsräume gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der AVOSAX GmbH. Anderslautende Bedingungen werden nicht anerkannt.

2. Anmeldung, Anmietung, Bestätigung

Kursanmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Auf Grund der begrenzten Teilnehmerzahlen bei Fortbildungsveranstaltungen, werden die Anmeldungen nach der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Ein Vertragsverhältnis entsteht erst mit Anmeldebestätigung durch AVOSAX GmbH.

3. Zahlung

Die Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Fortbildungsveranstaltungen sind die Kosten für Verpflegung enthalten. Die Gebühren sind vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen, ohne Skontoabzug. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung werden die Gebühren nach Fälligkeit abgebucht.

4. Widerrufsrecht, Absagen

Absagen durch Fortbildungsteilnehmer sind 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Ab dem 14. bis 3. Tag vor Beginn ist eine Entschädigung von 50 % der Gebühren fällig. Ab dem 3. Tag vor Beginn werden 100 % fällig. Eine Absage muss schriftlich erfolgen. Ersatzteilnehmer können ohne Bearbeitungsgebühr entsendet werden.

5. Absagen durch AVOSAX GmbH

Bei Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahlen oder Referentenausfall oder technische Ausfälle können Veranstaltungen storniert werden. Schadensersatzansprüche können in diesen Fällen nicht geltend gemacht werden. Gezahlte Gebühren werden rückerstattet.

6. Haftungsausschluss

Der Aufenthalt in unseren Schulungsräumen geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Wir haften nicht für Beschädigungen, Verlust, Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Fahrzeuge. Ebenso haften wir nicht für Unfälle.

7. Gerichtsstand

Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Auerbach.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AVOSAX GmbH für Lieferungen und Leistungen

1. Allgemeines

Unsere Lieferbedingungen gelten grundsätzlich auch bei Ausschluss dieser durch den Besteller. Änderungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform und sind erst durch schriftliche Bestätigung durch die AVOSAX GmbH verbindlich.

Die AGBs gelten ab Auftragsbestätigung und auch für Folgeaufträge, ohne dass es weiter Verweise darauf gibt.

Wir liefern ausschließlich auf der Basis dieser AGB.

2. Vertrag

Angebote sind freibleibend, sie sind erst mit Auftragsbestätigung durch AVOSAX GmbH verbindlich.

Erklärungen, Bildmaterial sowie mögliche Erklärungen in Katalogen, Preislisten o. ä. sind unverbindlich.

Stornierung eines Auftrages durch den Besteller ab dem 5. Tag nach der Auftragsbestätigung durch die AVOSAX GmbH sind kostenpflichtig in Höhe des angefallenen Aufwandes, mindestens jedoch 100,00 Euro.

Teillieferung ist grundsätzlich möglich und bedeutet keine Vertragsverletzung.

Der Vertragspartner der AVOSAX GmbH erklärt sich mit der Datenerfassung zum internen Gebrauch durch AVOSAX GmbH einverstanden.

3. Preisstellung, Lieferung, Versand

Alle Preise sind grundsätzlich Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in der Rechnung separat ausgewiesen. Sollten sonstige Steuern, Abgaben, Zölle u. ä. anfallen, gehen diese zu Lasten des Abnehmers.

Die Preise gelten ab Werk.

Die AVOSAX GmbH ist berechtigt, Barzahlung oder Vorkasse ohne Sicherheitsleistung zu verlangen.

Übernimmt die AVOSAX GmbH die Frachtkosten, bestimmt die AVOSAX GmbH die Frachtwege und die Versandart. Der Gefahrenübergang geht auf den Abnehmer über, sobald die Ware die AVOSAX GmbH verlässt, unabhängig davon wer die Frachtkosten trägt.

Rücksendungen sind nur mit dem Einverständnis der AVOSAX GmbH orginalverpackt und unbeschädigt möglich. Eine Gutschrift erfolgt in Höhe von 80 % des berechneten Preises, abzüglich der bei der AVOSAX GmbH entstandenen Transportkosten und möglichen Aufarbeitungskosten.

Gemäß Verpackungsverordnung besteht Rücknahmepflicht des Verpackungsmaterials. Es besteht keine Rückholpflicht. Kosten für Entsendungen, Entsorgung sind durch den Rücksender zu übernehmen.

4. Zahlung, Zahlungsvertrag

Rechnungen der AVOSAX GmbH werden bei Auslieferungstag erstellt. Die Zahlung unserer Rechnung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sofort ohne Abzug zu erfolgen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem die AVOSAX GmbH über das Geld verfügen kann.

Diskont-, Einzugs- und sonstige Spesen und Auslagen gehen zu Lasten der Zahlungspflichtigen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen zu 8% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Tritt Zahlungsverzug ein, wird unter Anlehnung der Erfüllung Schadensersatz gefordert. Weitere offene Aufträge werden bis zur Schuldbegleichung ausgesetzt. Für diese ist die AVOSAX GmbH berechtigt, Schadensersatz zu fordern.

5. Gewährleistung und Haftung

Jede Lieferung und Leistung ist sofort nach Empfang sorgfältig zu prüfen. Erkennbare Mängel oder Fehlbestände müssen innerhalb von 10 Tagen schriftlich angezeigt werden. Bei verspäteter Anzeige entfallen die Gewährleistungsansprüche. Bei nicht sofort erkennbaren Mängeln hat eine unverzügliche, schriftliche Meldung zu erfolgen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Gefahrenübergang.

Der Abnehmer hat die Beweispflicht.

Mängel die begründet und ordnungsgemäß angezeigt sind, werden nach Wahl der AVOSAX GmbH entweder beseitigt oder umgetauscht.

Schadensersatzansprüche bestehen nur bei grobfahrlässigen Vertragsverletzungen der AVOSAX GmbH. Ein Anspruch auf mittelbaren bzw. Mangelfolgeschaden besteht auf keinen Fall.

6. Eigentumsvorbehalt

Die AVOSAX GmbH ist Eigentümer an allen Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung.

Bei Zahlungsverzug ist die AVOSAX GmbH zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde ist verpflichtet die Ware herauszugeben.

Gelieferte Ware darf nicht verpfändet werden oder zur Sicherung übergeben werden, solange die Forderungen der AVOSAX GmbH nicht erfüllt sind. Zur Wahrung der Rechte der AVOSAX GmbH sind mögliche Dritte auf das Eigentum der AVOSAX GmbH hinzuweisen.

7. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Auerbach.

8. Schlussbestimmungen

Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Auf Verträge, bei denen der Kunde seinen Sitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, findet das CISG-Abkommen keine Anwendung.

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.